Veranstaltung: | 41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung und Grußworte, Festsetzung der Tagesordnung und Formalia |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.06.2019) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 28.06.2019, 10:58 |
WO Ä-1: Änderungsantrag zur Wahlordnung
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Im § 1 der „Wahlordnung Landesparteitage“ wird ein neuer Absatz (6a) eingefügt:
(6a) Im Falle von Nachwahlen für vakante Positionen im Landesvorstand kann auf
Beschluss des Landesparteitags von der Frist nach § 1 (6) abgewichen werden.
Begründung
Zum Zeitpunkt der Einladung zum Landesparteitag am 29.06.2019 war noch nicht bekannt, dass später ein Landesvorstandsmitglied zurücktreten wird. Somit konnte nicht zu Wahlen eingeladen werden. Es ist die Auffassung des Landesvorstandes, dass eine Nachwahl dennoch stattfinden kann.
Gleichwohl schlagen wir ein transparentes Verfahren vor. Eine Fristsetzung für die Einladung zu Wahlen findet sich nur in der Wahlordnung, diese kann aber zu Beginn eines jeden Landesparteitags geändert werden.
Daher schlagen wir genau dieses vor - die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für den vorliegenden Fall - ein Rücktritt nach der Einladungsfrist. Sollte eine solche Ausnahme nicht aufgenommen werden, bliebe im konkreten Fall der leere Vorstandsplatz für ein Jahr bis zum nächsten regulären Landesparteitag unbesetzt, denn dieser ist erst für den Sommer 2020 geplant.
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