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            <title>41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019: Anträge</title>
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                <title>41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019: Anträge</title>
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            </image><item>
                        <title>F-3-Neu2: Änderung der Erstattungsordnung: Kinderbetreuungskosten </title>
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                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Buchstabe E der Erstattungsordnung von Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt wird wie folgt ergänzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>5. (neu) Kinderbetreuungskosten </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>a) Um die Teilnahme an politischen Aktivitäten im Interesse von Bündnis90/ Die Grünen zu ermöglichen, können Kinderbetreuungskosten in tatsächlicher Höhe auf Antrag erstattet werden. Dies muss vorher beim entsprechenden Kreisverband bzw. dem Landesverband angemeldet werden. Soweit andere Parteigliederungen von Bündnis 90/ Die Grünen oder sachlich betroffene Dritte für eine Veranstaltung Kinderbetreuung anbieten, so ist dieses Angebot vorrangig in Anspruch zu nehmen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>b) Es werden nur ordnungsgemäß abgerechnete Kosten erstattet. Das antragsstellende Mitglied muss dazu sicherstellen, dass bundesgesetzliche Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen eingehalten werden und eine gesetzeskonforme Anmeldung der beschäftigten Person erfolgt. Dies kann beispielsweise durch den Abschluss eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, welches bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zu melden ist, oder die Rechnung eines für Kinderbetreuung qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>c) Die für Kinderbetreuungskosten zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt. Für die Abrechnung wird ein gesondertes Abrechnungsformular zur Verfügung gestellt. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der aktuelle Punkt 5 „weitere Aufwendungen“ wird zu Punkt 6.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 16:03:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-2NEU: Änderung der Erstattungsordnung: Begrenzung Hotelkosten</title>
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                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Buchstabe E Nr. 3 der Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt wird wie folgt geändert.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>1. Die Überschrift wird geändert. „Übernachtungskosten“ statt „Übernachtungsaufwendungen“.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>2. Es wird ein neuer Absatz 1 und ein neuer Absatz 2 vorangestellt. Die weiteren Absätze rücken nach hinten.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>3. Satz 1 des alten Absatz 1 („Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet“) wird wegen Doppelung gestrichen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Buchstabe E Nr. 3 lautet dann:<br>
3. Übernachtungskosten</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>[Absatz 1]<br>
Erstattungsfähige Übernachtungskosten (ohne Frühstück) werden bis zu einem Betrag von höchsten 100,00 Euro für Großstädte, wie Berlin, Hamburg, München (mit über 1 Mio. Einwohner) und für das restliche Bundesgebiet 90,00 Euro pro Nacht mit Beleg erstattet.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[Absatz 2]<br>
In begründeten Ausnahmefällen, die im Vorfeld zu beantragen sind, kann davon abgewichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[Absatz 3]<br>
Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,- € pauschal erstattet werden. Das Frühstück kann bis maximal 15 Euro geltend gemacht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[Absatz 4]<br>
Ist das Frühstück pauschal im Übernachtungspreis enthalten, wird die Hotelrechnung um 4,80 Euro gekürzt. Für ein Mittag- bzw. Abendessen wird ein Betrag in Höhe von je 9,60 Euro abgezogen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>[Absatz 5]<br>
Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 16:00:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-1NEU: Erhöhung der Mitgliederumlage an den Landesverband</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12396</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12396</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beitragsabführungen der Kreisverbände an den Landesverband werden ab dem 01.01.2019 von 1,30 EUR pro Mitglied und Monat auf 2,00 EUR angehoben. Dazu wird die Finanzordnung des Landesverbandes wird mit Wirkung zum 01.01.2019 wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>2.4 Für jedes Mitglied sind <strong>2,00</strong> € pro Monat, sowie der festgelegte Beitragsanteil für den Bundesverband, von den Kreisverbänden/Basisgruppen an den Landesverband anzuführen.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:53:54 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-6-Neu2: Dem Flächenverbrauch Einhalt gebieten –  bebaute Flächen zum Klimaschutz nutzen</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Dem_Flaechenverbrauch_Einhalt_gebieten___bebaute_Flaechen_zum_Klimaschu-7087</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Dem_Flaechenverbrauch_Einhalt_gebieten___bebaute_Flaechen_zum_Klimaschu-7087</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Intakte Böden sind eine entscheidende und zugleich zu wenig beachtete Lebensgrundlage. Unsere Böden dienen nicht nur dem Anbau von Kulturpflanzen, sondern sind Speicher und Filter für Wasser, Nährstoffe und auch Kohlenstoffdioxid (CO2). Der Boden schützt auf diese Weise unsere Atmosphäre und spielt damit eine zentrale Rolle für den Klimaschutz. Zugleich ist er vielfältiger Lebensraum für unzählige Bodenorganismen. Dennoch wird Boden durch Flächenversiegelung, Flächenverbrauch, Erosion und Verschmutzung in immer größerem Maße gefährdet und dauerhaft zerstört. Es gehört zu den wichtigsten ökologischen Herausforderungen der nächsten Jahre, dem Flächenverbrauch im Allgemeinen und dem Verbrauch natürlicher Böden im Besonderen in Sachsen-Anhalt Einhalt zu gebieten. Aufgrund einer rückläufigen Bevölkerung ist der Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude und Infrastruktur und ein Stopp der zunehmenden Flächenversiegelung in Sachsen-Anhalt möglich. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt wollen mit einem verbindlichen Stopp weiteren Flächenverbrauchs nicht in bestehende Rechte Privater eingreifen und gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen erhalten. Dazu wollen wir ein intelligentes Flächenzertifikatesystem einführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Netto-Null-Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn unsere Städte und Gemeinden mit im Boot sind. Die gesetzliche Begrenzung soll sich nur auf neue Planungen und solche außerhalb bestehender Ortslagen und Gewerbegebiete beziehen. Dort, wo jenseits bereits bestehenden Baurechts neue Vorhaben entstehen sollen, soll der Neuverbrauch künftig vollständig ausgeglichen werden. Weil das nicht immer vor Ort möglich ist und der Bedarf zu Neubau oder Rückbau landesweit sehr unterschiedlich ist, soll ein System von Flächenzertifikaten geschaffen werden. Über diese handelbaren Flächenzertifikate ermöglichen wir Kommunen, Landkreisen und dem Land bei konkretem Flächenbedarf zusätzlich den Kauf von Flächen anderer Kommunen, die diese nicht mehr benötigen. Wie ein vom Umweltbundesamt geleitetes Planspiel gezeigt hat, sind Flächenhandelssysteme in der Lage, den Flächenverbrauch effektiv zu verringern und verstärkt vom Außenbereich in den Innenbereich zu lenken. Das Konzept der Flächenzertifikate wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen für Kompensationsmaßnahmen in Zukunft nur unter klar definierten Voraussetzungen herangezogen werden können. Neuversiegelungen natürlicher Böden sollen nur noch genehmigt werden, wenn jeweils eine gleich große Fläche im gleichen landschaftlichen Kontext entsiegelt und bodenfunktional aufgewertet bzw. renaturiertwird. Innerhalb von Orten und Städten streben wir jedoch einen Lückenschluss an. Im Sinne eines flächensparenden Bauens muss das Schutzgut Boden in der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt eine angemessene und fachlich valide Berücksichtigung finden. Zur Realisierung von sinnvollen Kompensationsmaßnahmen ist eine stärkere Nutzung des Katasters der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten zu realisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Graue Flächen in unseren Vorgärten artenfreundlich begrünen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anstatt steriler Kies- und Schotterflächen wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Vorgärten mit artenreichen Pflanzungen, die nicht nur das Umgebungsbild bereichern, sondern auch Lebensraum für zahlreiche Insekten bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Klimaschutz und -anpassung auf unseren Dächern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Dach soll ungenutzt bleiben – denn auch dort kann ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neubauten sollen künftig mit Photovoltaikanlagen, Neubauten mit Flachdächern mit Grünflächen versehen werden. Diese Regelung soll nicht nur Privatgebäude, sondern auch öffentliche Gebäude wie Kindertagesstätten und Schulen gelten. Die Landesregierung muss dabei mit gutem Beispiel vorangehen und die Gebäude des Landes schnellstmöglich mit Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung ausstatten. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie soll als Empfehlung eine Liste an Pflanzen erstellen, die sich für die Dachbegrünung besonders eignen und vogel-, sowie insektenfreundlich ist und dies in seine Öffentlichkeitsarbeit einbinden. Begrünte Dächer wirken der Aufheizung der Luft entgegen, steigern die innerörtliche Biodiversität und schaffen eine bessere Verdunstungsmöglichkeit für Regenwasser. Inwieweit eine Pflicht für Photovoltaikanlagen und Bepflanzung auch für bereits bestehende Gebäude eingeführt werden kann, muss durch das Ministerium rechtlich geprüft werden. In jedem Fall ist der Denkmalschutz zu wahren. Bereits bestehende Programme zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen unterstützen wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Neubaugebiete im Vorfeld an Klimafolgen anpassen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf kommunaler Ebene setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt dafür ein, dass vor dem Beschluss eines Neubaugebiets eine Klimafolgenanalyse erfolgt. Anhand dieser soll ersichtlich werden, wie ein Neubaugebiet das Klima der Umgebung verändert und ob es am geplanten Ort realisiert werden kann. Das Ziel ist, Lüftungskorridore zu erhalten oder zu entwickeln, wertvolle Böden zu bewahren und weitere Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen, um Neubaugebiete auf die Klimaveränderungen vorzubereiten. Zudem setzen wir uns auf kommunaler Ebene für kommunale Klimaschutzmanager*innen ein. Diese beraten unsere Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte, aber auch interessierte Bürger*innen in Fragen der Energieeffizienz, der Klimafolgenanpassung und dem Bauen. Außerdem sollte der*die Klimaschutzmanager*in den kommunalen Umweltausschüssen beratend zur Seite stehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:47:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-4NEU: Bildungsticket Sachsen-Anhalt</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Bildungsticket_Sachsen-Anhalt-24889</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland wartet auf die Verkehrswende. Ein attraktiver und moderner Öffentlicher Personennahverkehr wird ein wesentlicher Bestandteil einer Mobilität sein, die sich den Herausforderungen der Zeit stellt. In den Städten im Land kann funktionierender ÖPNV die Zahl der privaten PKW verringern helfen und so zu besserer Luft und mehr Raum für die Menschen beitragen, auf dem Land sichert er die Mobilität vor Allem für die Älteren und die Jüngeren. Besonders in den dünner besiedelten ländlichen Räumen ist ein attraktiver Nahverkehr Standortfaktor: er sichert Einkaufs- und Schulwege. In Sachsen-Anhalt ist der Schüler*innenverkehr bis zur 10. Klasse kostenfrei, für die Beförderung von Azubis hat sich die Koalition auf die Einführung eines Azubi-Tickets geeinigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In verschiedenen Bundesländern {u.a. Hessen und Berlin) sind auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den letzten Monaten erfolgreich landesweite Schüler*innentickets eingeführt worden. An diesen Erfolg wollen wir in Sachsen-Anhalt anknüpfen und eine abgestimmte Regelung für die gesamte Zeit der Schul- und Ausbildung vorschlagen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landesregierung auf, ein Landesbildungsticket zu entwickeln und mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und den Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs die Bedingungen für eine zeitlich und innerhalb Sachsen-Anhalts räumlich unbeschränkte Jahreskarte für alle Schüler*innen jeder Klassenstufe, Auszubildende, Studierende und Teilnehmende an Freiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt auszuhandeln. Diese Landesbildungsticket soll im bisherigen Geltungsbereich der kostenfreien und unterstützten Schülerbeförderung {siehe § 71 Abs.2 und Abs. 4a SchulG LSA) weiterhin zu den bisher geltenden Bedingungen angeboten werden. Darüber hinaus soll ist das Ticket kostenfrei zur Verfügung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür braucht es eine ÖPNV-Reform, die unterschiedlichste Preise und Beförderungsstandards unter den Landkreisen beseitigt, ein möglichst einheitliches Beförderungssystem mittels Verkehrsverbünde schafft und den Aufgabenträger*innen mehr Möglichkeiten zur Mittelsteuerung gibt. Denn auch beim ÖPNV gilt das Subsidiaritätsprinzip: so weit wie möglich sollen die Herausfoderungen auf der untersten Ebene - hier der kommunalen Ebene - angegangen werden. Denn nur vor Ort und mit den Bürger*innen zusammen kann ein ÖPNV entwickelt werden, der an die individuellen Bedürfnisse der Menschen in der Region angepasst ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dort, wo es bereits funktionierende und anerkannte Ticketsysteme für Studierende im Sinne eines Semestertickets gibt, soll das Bildungsticket nicht zwangsläufig greifen. Dennoch soll auch für diese Studierenden das Bildungsticket fakultativ verfügbar sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:44:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-3NEU: Gesundheitsversorgung im Flächenland Sachsen-Anhalt  sichern – neue Wege für den Notfall</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Gesundheitsversorgung_im_Flaechenland_Sachsen-Anhalt__sichern__neue_We-11796</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Gesundheitsversorgung_im_Flaechenland_Sachsen-Anhalt__sichern__neue_We-11796</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel dieses Antrags ist es die Gesundheitsversorgung auf dem Land in den Fokus unserer Grünen Landespolitik zu bringen. Der LPT beschließt, dass sich die Landespartei, die Fraktion, die LFGen und interessierte Mitglieder intensiv mit diesem Thema und den im folgenden genannten Schwerpunkten beschäftigen um Grüne Vorschläge für Sachsen-Anhalt zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dafür setzt sich der Landesverband und die Landtagsfraktion B‘90/Grüne Sachsen-Anhalt ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wir begrüßen und unterstützen alle Maßnahmen der Landesregierung, um mehr junge Mediziner*innen ins und vor allem auf das Land zu holen und dort zu halten. Gleichzeitig ist schon jetzt klar, dass alle bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen werden, die Landarztversorgung flächendeckend sicherzustellen. Deswegen schlagen wir zunächst modellhaft weitere Maßnahmen vor: Wir wollen „andere Berufszweige einbinden, um die vorhandenen Strukturen zu entlasten. Mobile Praxisassistentinnen und –Assistenten sind in anderen Bundesländern schon ein Erfolgsmodell, denn sie entlasten Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Patientinnen und Patienten. Diese Pflegenden sollten durch Qualifizierungen ihre Kompetenzen zur Übernahme übertragungsfähiger ärztlicher Aufgaben stärken. Eine solche Ausweitung ihrer Aufgaben entlastet weiter unseren Bedarf an Ärztinnen und Ärzten auf dem Lande.“ (aus dem Programm von Bündnis90/die Grünen Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2016)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wo die Krankenhausplanung des Landes und wirtschaftliche Not von Klinikbetreibern zu Bettenabbau und Schließung von Klinikstandorten führt, ist auch die schnelle Notfallversorgung gefährdet. Zwar kann vielerorts im Land die festgelegte Hilfsfrist (Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen des ersten Rettungsfahrzeuges) von 12 Minuten überwiegend eingehalten werden, doch zeigen die Zahlen aus 2018 dass das im Harz in nur rund 69 Prozent der Fall ist, und selbst die Stadt Magdeburg als Spitzenreiter mit 89 Prozent immer noch deutlich unter der gesetzlichen Richtgröße (kleine Anfrage KA 7/2548) liegt. Das ist ein besorgniserregendes Bild, auf das die Landespolitik gute Antworten finden muss. Zudem gibt es zunehmend Orte, von denen aus der Abtransport in die nächstgelegene Notaufnahme selbst unter Blaulicht 20 Minuten oder länger dauert. Das gefährdet Leben und Gesundheit und ist nicht hinnehmbar.<br><br>
Wir schlagen vor, das Land Sachsen-Anhalt soll Lösungen für die medizinische Notfallversorgung in Räumen ohne schnell erreichbares Klinikum erproben. Die bereits angelaufenen Gespräche zwischen der Stadt Genthin und den Johannitern bieten einen guten Ansatz für einen Modellversuch in dieser Stadt. Von Genthin aus sind nach der Schließung des dortigen Klinikums die drei nächstgelegenen Notaufnahmen in jeweils 30 Minuten zu erreichen. Um eine Notfallversorgung vor Ort zu gewährleisten berät nun die Stadt mit den Johannitern als Träger einer der drei Umgebungskliniken über die Errichtung einer Portalklinik im Sinne einer Notfallaufnahme mit angeschlossener Kurzzeitstation (5-10 Betten). Solch ein Notfallstation hat mit einer Klinik der Grund- und Regelversorgung wenig zu tun und kann bei zeitkritische Therapien für nicht mehr transportfähige Patienten keine ausreichend gute Versorgung bieten, sie würde aber eine zeitnahe Erstversorgung in den allermeisten Fällen sichern. Um solche oder bessere Lösungen in diesen Regionen, auch in möglicher Kooperationen mit medizinischen Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen, zu entwickeln, soll das Land für Genthin ein Modellprojekt ermöglichen, unterstützen und begleiten. Ziel soll dabei die Erprobung echter Portalkliniken sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die geplante Akademisierung der Hebammenausbildung ist ein großer Erfolg. Gleichwohl bleibt die berufliche Situation der Hebammen in der Bundesrepublik schwierig. Eine Folge davon sind immer weniger praktizierende Geburtshelferinnen in Sachsen-Anhalt. Auch die Zahl der geburtshilflichen Klinikbetten in Sachsen-Anhalt nimmt ab. Wir sind froh, dass Sachsen-Anhalt mit dem Modellprojekt „hebammengeleiteter Kreißsaal“ ein Instrument zum Gegensteuern nutzt. Wir wollen eine flächendeckende klinische und außerklinische geburtshilfliche Versorgung, aber auch Vor- und Nachsorge, ermöglichen. Es bleibt dennoch vor Allem im Bereich Versicherungen und Vergütungen vieles zu tun. Wir setzen uns für einen Wechsel hin zu einem öffentlich-rechtlichen Haftpflichtsystem für alle Gesundheitsberufe ein. Bis dahin unterstützen wir kreative Unterstützungsformen für Hebammen. Die geburtshilfliche Situation im Land wird weiterhin Gegenstand der politischen Positionierung und Auseinandersetzung von Bündnis90/die Grünen in Sachsen-Anhalt sein.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Dem Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nur mit einer Aufwertung der Berufe in der Pflege begegnen. Dazu gehören gute Arbeitsbedingungen, eine qualifizierte Ausbildung, faire Vergütung und Wertschätzung der Arbeit. Bündnis90/die Grünen in Sachsen-Anhalt begrüßt die Reform der Pflegeausbildung durch das neue Pflegeberufegesetz und fordert die Landesregierung auf, die Umsetzung der generalistischen Ausbildung im geplanten Umsetzungsgesetz progressiv und modern anzugehen. Ein Jahr vor Beginn der neu zu strukturierenden Ausbildunggänge ist die Unsicherheit bei Ausbildungsträgern und zukünftigen Auszubildenden noch hoch. Für einen Erfolg der Reform ist es wichtig, bei Ausbildern und Azubis für Transparenz zu sorgen und offensiv die Chancen des neuen Modells hervorzuheben.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wir brauchen in Sachsen-Anhalt mehr Studienplätze für Pflegestudiengänge im Direktstudium und in dualen Studiengängen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>In vielen Bundesländern fungieren inzwischen Pflegekammern als Stimme der beruflichen Pflege, die auf Augenhöhe mit Politik und Gesellschaft verhandelt. In einigen anderen Bundesländern werden diese eingerichtet, in einigen wurde die Errichtung in Befragungen von beruflich Pflegenden abgelehnt. Auch eine Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer ist inzwischen installiert. Wir fordern die Landesregierung auf, die beruflich Pflegenden in geeigneter Form zur Errichtung einer Landespflegekammer zu befragen und diesem Votum zur Errichtung oder Nichterrichtung zu folgen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:40:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-2NEU: GRÜN stärken in Sachsen-Anhalt, damit GRÜN Sachsen-Anhalt stärkt</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/GRUeN_staerken_in_Sachsen-Anhalt_damit_GRUeN_Sachsen-Anhalt_staerkt-48915</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/GRUeN_staerken_in_Sachsen-Anhalt_damit_GRUeN_Sachsen-Anhalt_staerkt-48915</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Beschlusspaket zur Stärkung des Landesverbandes</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt stehen nach zwei Dritteln der Legislatur unserer Regierungsbeteiligung vor neuen Herausforderungen und großen Chancen: Nach mehr als drei Jahren als koalitionstragende Partei haben wir die personellen, finanziellen und öffentlichkeitswirksamen Möglichkeiten, uns stärker im Land zu verankern. Vordringlichstes Ziel des Landesvorstandes ist es, diese Chance zu nutzen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt noch konsequenter zu einer Mitmach-, Netzwerk- und Zukunftspartei weiter zu entwickeln. Der Landesvorstand hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wesentlichen Anforderungen hierfür herauszuarbeiten, einen Fahrplan für ihre Bearbeitung zu erstellen und diese dann schrittweise anzugehen. Da sich eine „lernende Organisation“ wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt in ständiger Weiterentwicklung befindet, soll dieser Beschluss im 4.Quartal 2020 überprüft und ggf. ergänzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>I. Abstimmung und Kommunikation zwischen den Gremien und Ebenen </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Wachstum und den grünen Erfolgen unseres Landesverbandes nimmt die Anzahl der Gremien und entsprechend die Komplexität der Abstimmung zwischen ihnen zu. Abstimmung meint dabei mehr als die bloße interne Kommunikation: Es muss klar sein, welche Gremien welche Aufgaben haben und worüber sie sich abzustimmen haben. Eine zentrale Herausforderung ist die Verbesserung der parteiinternen horizontalen sowie der vertikalen und länderübergreifenden Kommunikation.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>II. Programmatische Weiterentwicklung </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerhalb von Wahlkämpfen findet quer durch alle Parteien oft eine eher zufällige Programmentwicklung statt. Auch im Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt existieren nur wenige gut funktionierende Diskussionsforen. Die neuesten Wahlauswertungen zeigen, dass wir besonders in der Wirtschafts- und Arbeitspolitik sowie in der Finanzpolitik noch keine sachsen-anhaltischen Lösungen anbieten – oder aber diese nicht wahrgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>III. Strukturstärkung in der Fläche </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den sachsen-anhaltischen Kreisverbänden fehlt es an Zeit, Mitgliedern, Geld, Personal, Büroräumen und vielem mehr. Einige der sachsen-anhaltischen Kreisverbände gehören sogar zu den Strukturschwächsten in Deutschland. Hinzu kommt, bedingt durch die großen Entfernungen zwischen den einzelnen Kreisen und Regionen Sachsen-Anhalts, ein erheblicher Zeit-, Transport- und Kostenaufwand für die politische Arbeit. Daraus resultieren: seltene persönliche Treffen, weiße Flecken auf der Landkarte, Einzelkämpfer*innen und eine (gefühlte) Unterrepräsentation einiger Regionen bei Wahlen. Zudem kann die Landesgeschäftsstelle, trotz umfänglicher Anstrengungen, diese Nachteile nicht vollständig ausgleichen. Die Landesvorsitzenden arbeiten teilprofessionalisiert, geben aber weit mehr als den vergüteten Anteil ihrer Arbeitszeit für den Landesverband, die Landesgeschäftsstelle ist mit dreieinhalb Vollzeitstellen dünn besetzt. Die Schaffung und Stärkung hauptamtlicher Strukturen auf allen Ebenen ist somit ein wichtiger Schritt, um ehrenamtlich Arbeitende von Organisationsarbeit und Formalien zu entlasten und hierdurch gerade auch in der Fläche sichtbarer und aktiver zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>IV. Mitgliederentwicklung </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Derzeit sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt die kleinste der im sachsen-anhaltischen Landtag vertretenen Parteien. Nur mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedern wird es uns gelingen, weiter bündnisgrüne Politik in ganz Sachsen-Anhalt umzusetzen. Unser Ziel ist es, noch im Jahr 2019 die 1000-Mitglieder-Grenze zu überspringen und stetig weiter zu wachsen. Damit nicht genug, kommen auch Wertschätzung, Anerkennung sowie Geselligkeit oftmals noch zu kurz, erfahrene wie neue Mitglieder suchen in unserer Partei aber auch einen sozialen Ort. Schließlich besteht bei vielen Mitgliedern ein großer Wunsch nach Schulungen, um den hohen Anforderungen der vielfältigen ehrenamtlichen Arbeiten gerecht zu werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>V. Finanzausstattung </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die finanziellen Mittel in unserem Landesverband sind auf allen Ebenen knapp, hier brauchen wir mehr Spielraum. Zugleich ist das Spendenaufkommen durch Externe bislang sehr gering. Die Anforderungen an die Landtagsfraktion, die Anforderungen des Landesrechnungshofes zu erfüllen, sind an klare und transparente Finanzregeln geknüpft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>VI. Außendarstellung bündnisgrüner Inhalte </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die mediale, bündnisgrüne Präsenz ist durch die Arbeit unserer Ministerin im MULE deutlich gestiegen. Auch die Landtagsfraktion hat ihre Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weiter professionalisiert – wir müssen weiter daran arbeiten, bei unseren Schwerpunktthemen erster Ansprechpartner für die Journalist*innen zu werden. Ein großer Teil der Außendarstellung unserer Partei und unserer Inhalte erfolgt auch in den Kreisen und Kommunen und hier ganz besonders durch die Arbeit unserer Kommunalis in den Räten. Außerhalb unserer Kernkompetenzen kommen wir weiterhin kaum vor. . Ziel ist es, öfter auch zu agieren als nur zu reagieren. Unsere Präsenz in den sozialen Medien hat sich verstärkt, ist aber landesweit noch sehr unterschiedlich und ausbaunötig. Da unsere Zielgruppen über Sozial Media überproportional erreichbar sind, ist hier ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit aller Ebenen und Akteure in der grünen Familie zu legen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>VII. Vorbereitung Wahlkämpfe 2021 </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Wahl ist vor der Wahl und Regierungsarbeit stärkt unsere Position. Unsere erfolgreiche Regierungsarbeit leisten wir seit mehr als drei Jahren. Bei der nächsten Landtagswahl wollen wir ein zweistelliges Ergebnis erringen. Derzeit ist die Kampagnenfähigkeit des Landesverbandes ausbaufähig. Daher gilt es neben den vorausgegangenen Punkten, gezielt Kapazitäten für die Wahlkampfvorbereitung freizuhalten und aufzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird daher aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten und in den Landesverband zu kommunizieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand entwickelt gemeinsam mit der Strukturkommission, der sachsen-anhaltischen Landtagsfraktion, der Bundestagsabgeordneten und der Europaabgeordneten sowie der Grünen Jugend eine Leitlinie zur Zusammenarbeit, welche die Abstimmung der Gremien untereinander regelt und legt diese dem LDR zur Beschlussfassung vor. Diese Leitlinie wird in den folgenden Jahren regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand entwickelt einen Fahrplan zur Programmentwicklung. Er wird vor Parteitagen durch frühe Bekanntgabe der Themen, KV-Touren etc. eine breite Diskussion in der Partei anstoßen und er evaluiert mindestens einmal jährlich die Programmentwicklung. Der Landesverband organisiert jährlich einen „Grünen Tag“, der als Ideenwerkstatt und als geselliger Höhepunkt dienen soll. Zur inhaltlich-programmatischen Entwicklung unserer Partei sind die vorhandenen Landesfachgruppen zu stärken und die Gründung neuer zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand unterstützt die Schaffung neuer, ggf. auch kreisverbandsübergreifender Kreisgeschäftsführer*innenstellen, insbesondere für den technischen Bereich und die Pflege der Webseiten, sowie den organisatorischen Bereich der Kreisverbandsarbeit. Hierzu entwickelt die Landesgeschäftsstelle bis Jahresende 2019 eine Muster-Anleitung zur Einstellung eines*r Kreisgeschäftsführer*in und ist dann Ansprechpartnerin für alle diesbezüglichen Fragen. Zudem bietet die Landesgeschäftsstelle ab dem 04. Quartal 2019 eine Schulung zur Vorstandsarbeit in den Kreisverbänden an, die jährlich durchgeführt wird. Der Landesvorstand entwickelt zudem bis Januar 2020 ein Pilotprojekt für Zielvereinbarungen zwischen Kreisvorständen und zuständigen Landesvorständen. Bei Erfolg wird dies für Landesfachgruppen weiterentwickelt. Zudem entwickelt der Vorstand bis Februar 2020 gemeinsam mit den Landes-, Bundes- und Europaabgeordneten einen Entwicklungsplan zur strategischen Vernetzung der Abgeordnetenbüros. Schließlich entwickelt der Landesvorstand gemeinsam mit der GKPV bis Februar 2020 ein Konzept zur Stärkung der kommunalpolitschen Aktiven und zur Vernetzung mit der Partei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband führt ab Januar 2020 eine Mitgliederwerbeoffensive mit folgenden Elementen durch: Nach einer Potentialanalyse werden an einigen Schwerpunktorten Muster-Aktionen durchgeführt. Dazu wird auf die dann aktualisierten Materialien des Landes- und des Bundesverbandes zurückgegriffen, diese werden zudem in den Kreisverbänden vorgestellt. Ergänzend stellt die Geschäftsstelle allen Landesfachgruppen und Kreisverbänden ein Muster zur Selbstdarstellung und Mitgliederwerbung zur Verfügung. Unter den Mandatsträger*innen und dem Landesvorstand wird ein Wettbewerb durchgeführt. Die gesamte Mitgliederwerbeoffensive wird durch Pressearbeit begleitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand erstellt auf Grundlage des bestehenden Spendenkodexes und der Ergebnisse der Fundraising-Vernetzung der Landesverbände bis Ende 2019 ein funktionierendes Fundraising-Konzept für alle Ebenen des Landesverbandes. Der Landesverband nimmt an der Beitragsanpassungserinnerungsaktion des Bundesverbandes teil, wobei zu berücksichtigen ist, dass einzelne Kreisverbände sich nicht daran beteiligen wollen. Der Landesvorstand entwickelt in Abstimmung mit dem Landesfinanzrat eine weitere (Teil-)Professionalisierung der Beitragsverwaltung und des Mahnwesens ab März 2020.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand beschließt bis November 2019 ein Medienkonzept, das sowohl eine Analyse der derzeitigen Situation, als auch konkrete Aufgaben und überprüfbare Ziele für die Außendarstellung bündnisgrüner Inhalte für die nächsten Jahre enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Grundlage der Wahlanalyse der Europa- und Kommunalwahl 2019 erstellt die Landesgeschäftsstelle bis März 2020 ein „Schnellstarterpaket“ mit den wichtigsten Dokumenten für den nächsten Wahlkampf. Ab Herbst 2019 organisiert der Landesvorstand eine breite Positionierungsdiskussion in der Partei. Einbezogen wird in diese Debatten auch und vor allem der Grundsatzprogrammprozess des Bundesverbandes. Darüber hinaus organisiert der Landesverband zusammen mit den Kreisverbänden eine Präsenz auf den wichtigsten Festen und Veranstaltungen 2019 bis 2021, um so die Sichtbarkeit und die Kampagnenfähigkeit stückweise auszubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand hat sich zum Ziel gesetzt, die vorangegangenen Herausforderungen intensiv anzugehen. Die nachfolgenden zwei Herausforderungen sind dabei eine längerfristige Aufgabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>VIII. Bündnisarbeit </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Erfolgreiche grüne Regierungspolitik hängt auch davon ab, unsere Bündnisse und Netzwerke, bspw. für eine bessere Radinfrastruktur, zu pflegen und auszubauen. Um Druck für zentrale Reformkonzepte zu entfalten, brauchen wir darüber hinaus neue, breite gesellschaftliche und institutionelle Bündnisse. Der Landesvorstand entwickelt bis Juni 2020 ein Konzept zur strategischen Netzwerkarbeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><em>IX. Der Landesverband Sachsen-Anhalt - ein starkes Team </em></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Historisch und durch die große Fläche bei dünner Personaldecke bedingt, gibt es in unserem Landesverband ein weit verbreitetes Einzelkämpfer*innentum. Dies führt häufig zu übermäßiger Belastung, Frust, aber auch Selbstgenügsamkeit, die den Austausch nicht mehr sucht. Einerseits ist ein gewisses Maß an Autonomie und Selbstständigkeit sinnvoll und wichtig, andererseits wollen wir als GRÜNE eine Organisation mit all ihren Vorteilen sein: Arbeitsteilung, Schwerpunktbildung, koordinierte Kampagnen. Wir bieten eine gesamtgesellschaftliche Perspektive! Und: Mehr an einem Strang ziehen, umso eher dringen wir in der Öffentlichkeit durch und präsentieren uns als starke, koordinierte, fähige Kraft. Auch dadurch zeigen wir: Es macht Sinn und Spaß, bei uns mitzumachen! Auch außerhalb des Wahlkampfs muss die ganze Partei an der Positions-, Forderungs- und Kampagnenentwicklung beteiligt werden. Zentrale Herausforderung ist also, hierfür einen eigenen Rhythmus zu entwickeln.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand versteht sich als wichtige Keimzelle dieses Teamgedankens. Er legt heute schon die Grundlagen für eine große, gemeinsame Kampagne ab 2021, die den Landesverband noch enger zusammenschweißt. In diese Kampagne sollen alle Gliederungen, aber auch alle Mitglieder einbezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:39:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-8NEU: Zurück zur demokratischen Mitte!</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12383</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 02.07.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12383</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Landtagswahl 2016 haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich in großer Einigkeit entschieden, in eine Koalition mit der SPD und der CDU in Sachsen-Anhalt einzutreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir taten das aus Gestaltungswillen und weil es mit den Partner*innen aus CDU und SPD gelungen ist, einen Koalitionsvertrag zu verhandeln, dessen Erfüllung Sachsen-Anhalt zukunftsfest machen kann. Einen Koalitionsvertrag, der Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt und der ein respektvolles, sachorientiertes und faires Koalitionsklima definiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir traten in diese Koalition ein, um die gesellschaftliche Mitte zu stabilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen diese ungewöhnliche Koalition als Bündnis von Demokrat*innen, die den Rechtsextremen im Landtag von Sachsen-Anhalt und darüber hinaus gemeinsam keinen Raum geben. Wir sehen uns demokratischer Sacharbeit verpflichtet und wollten ein festes gemeinsames Bollwerk bilden, um die Demokratie zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir haben in den inzwischen drei vergangenen Jahren erlebt, dass diese Koalition in ihrer politischen Breite eine Herausforderung für alle drei Partner ist. Vorhandenen Erfolge nach außen zu vermitteln, gelingt zu wenig. Nach wie vor sind wir aber der Überzeugung, dass dieses Bündnis unser Land voranbringen kann, wenn es gelingt, den Koalitionsvertrag mit all seinen Projekten umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abgeordnete der CDU haben in den vergangenen Jahren die Koalition der Mitte immer wieder verlassen, um mit der AfD zu stimmen. Sie haben sich damit an die Seite von Rechtsextremen gestellt. Seit dem Bekanntwerden der so genannten Denkschrift, die als Wahlanalyse zur Europa- und Landtagswahl von den beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag, Ulrich Thomas und Lars-Jörn Zimmer verfasst und durch deren Parl. Geschäftsführer Markus Kurze begrüßt wurde, sind wir erneut in großer Sorge um das Selbstverständnis des Koalitionspartners CDU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Schrift öffnet nicht nur gedanklich den Weg zu einer Koalition mit der rechtsextremen AfD in nächster oder fernerer Zeit, sie formuliert auch größte inhaltliche Nähe zu Thesen dieser Partei und nationalistischer und europafeindlicher Ideologie. Das gleiche Papier stellt größtmögliche inhaltliche Distanz zu uns und der SPD als Koalitionspartner her. Als bewusste Grenzüberschreitung muss der Satz aufgefasst werden, man müsse das „Soziale wieder mit dem nationalen versöhnen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lars-Jörn Zimmer, einer der beiden Autoren dieses Papiers, seine Abkehr von den formulierten Zielen des Koalitionsvertrages durch sein Auftreten für den Verein EnergieVernunft Mitteldeutschland e.V. dar. Das stellt den für die Bekämpfung der Klimakrise notwendigen Ausstieg aus der Braunkohle offensiv in Frage. Er setzt damit die Zukunft Sachsen-Anhalts aufs Spiel, weil ohne den Kohleausstieg auch nicht die rund 5 Milliarden Euro für den dringend notwendigen Strukturwandel ins Land kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es erfüllt uns mit Sorge, dass bis heute aus den Reihen der Bundes- und Landes-CDU zwar sehr eindeutig eine Absage an Bündnisse mit der rechtsextremen AfD erfolgt sind, eine deutliche Distanzierung von der so genannten Denkschrift jedoch unterblieb.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es erfüllt uns mit Sorge, dass die Landtagsfraktion der CDU bisher gar nicht wahrnehmbar auf dieses Papier reagiert hat. Es erfüllt uns mit Sorge, wenn zwei von vier Mitgliedern des Fraktionsvorstandes unseres Koalitionspartners ein solches Papier verfassen, das die maximale innere Abkehr von der regierenden Koalition der Mitte und die Hinwendung zu einer Zusammenarbeit mit der rechtsextremen AfD formuliert. Und damit auch die Abkehr von den gemeinsamen demokratischen Zielen. Wenn ein drittes Mitglied dieses Fraktionsvorstandes die innere Abkehr von unserer Koalition durch eine Klimaleugner-Rede im Landtag unter Beweis stellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind in großer Sorge um das Selbstverständnis der CDU Fraktion als demokratisches Bollwerk gegen die Rechtsextremen im Landtag von Sachsen-Anhalt, weil wir wahrnehmen, dass dieses Selbstverständnis in der Denkschrift von der Hälfte des Fraktionsvorstandes vollkommen aufgegeben worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten von der CDU in Sachsen-Anhalt eine deutliche, vollständige und konsequente Distanzierung von dieser Denkschrift und ihren Inhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landtagsfraktion der CDU in Sachsen-Anhalt auf, zu klären, wie die Kenia-Koalition fortgeführt werden soll, wenn dreiviertel ihres Fraktionsvorstandes ihren Fortbestand aktiv bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen bereit diese Koalition fortzuführen für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt und zur gemeinsamen Verteidigung der Demokratie und ihrer Instrumente. Es braucht ein glaubwürdiges Signal des CDU-Landesverbandes und der CDU-Fraktion, damit dies gelingen kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:36:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-1NEU: 30. Jahrestag der Grenzöffnung: Ort der Erinnerung sichern, Grünes Band Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument ausweisen</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12378</link>
                        <author>LPT (beschlossen am: 29.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12378</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Geschichte Europas und Deutschlands ist über viele Perioden gezeichnet von Krieg und Zerstörung, von Grenzen und Trennung. Für die Menschen sind das Zeiten und Orte grauenvollen Leidens und schmerzhafter Erinnerns. Sie sind geprägt von Diktatur, Krieg, Unterdrückung und menschlichem Leid.<br><br>
Für die Natur bedeuten diese Orte heute paradoxerweise häufig Schutz – Schutz vor Zerschneidung ihrer Lebensräume, vor Flächenversieglung und vor intensiver Landwirtschaft. So entwickelte sich der ehemalige Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze zur Lebenslinie „Grünes Band“, der frühere Eiserne Vorhang zum europäischen Naturverbund wie auch die einstigen gigantischen Befestigungsanlagen des Westwalls zum Rückzugsort für bedrohte Arten.<br><br>
Entlang der früheren innerdeutschen Grenze hat sich über 40 Jahre hinweg von der Ostsee über Elbe und Harz bis zu den Mittelgebirgen Nordbayerns ein 1393 Kilometer langes „Grünes Band“ wertvoller Biotope entwickelt, der längste Wald- und Offenland-Biotopverbund Deutschlands.<br><br>
Am Todesstreifen, wo das DDR-Unrechtsregime seine wahrscheinlich schlimmste Seite zeigte, wurden hunderte Menschen erschossen oder durch Mienen oder durch Selbstschussanlagen getötet. Für den Grenzabschnitt Sachsen-Anhalt wird von 75 Todesopfern zwischen 1949 und 1989 ausgegangen. Es ist paradox, dass es seinerzeit ausgerechnet auf diesem tödlichen Grenzstreifen eine Atempause für die Natur gab. Das Grüne Band ist deshalb zugleich Mahnmal des DDR-Unrechtsregimes und ein einzigartiger Leuchtturm für einen zusammenhängenden Lebensraum der Natur. Das „Grüne Band“ hat sich vom Symbol der Teilung, als ehemaliger innerdeutscher Grenzstreifen, zum Symbol der Überwindung von Grenzen entwickelt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es eine zentrale Verabredung der Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Grüne Band im Bereich Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument zu schützen und als ökologischen und geschichtlichen Lern- und Erfahrungsort zu gestalten. Wir stimmen mit der Landesregierung (Beschluss vom 04.09.2018) überein, dass der gesetzliche Rahmen dazu anlässlich des 30. Jubiläums der Friedlichen Revolution bis zur Wiederkehr des Tages der Grenzöffnung dem 9. November 2019 geschaffen werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Vorhaben stützt sich auf das Instrument des Bundesnaturschutzgesetz, das in § 24 Abs. 4 „Nationale Naturmonumente&quot; als rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete beschreibt, die wissenschaftliche, naturgeschichtliche, kulturhistorischen oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit mit herausragender Bedeutung vereint. Dafür steht das Grüne Band exemplarisch. Es hat eine Länge von 1.390 Kilometern. Auf Sachsen-Anhalt entfallen 343 Kilometer, von denen bereits ca. 80% durch naturschutzrechtliche Kategorien des Flächen- und Gebietsschutzes gesichert sind. Vorhandene Lücken wollen wir schließen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In das Naturmonument sollen die Flächen zwischen der eigentlichen Grenzlinie bis einschließlich des Kolonnenweges und ausgewählte Standorte von Resten noch vorhandenen Grenzanlagen einbezogen werden, soweit sie in einem funktionalen und räumlich engen Zusammenhang mit dem Schutzgebiet stehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verabredung der regierungstragenden Fraktionen ein „Gesetz zum Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ gemeinsam in den Landtag einzubringen, ist Ausdruck der übergreifenden Verantwortung, einen Ort zu schützen und zu entwickeln, der es ermöglicht, geschichtliche Erfahrungen an folgende Generationen zu vermitteln. Gleichzeitig wird damit auch die Handlungsfähigkeit der Koalition unterstrichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch das Gesetz soll ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden, um das Naturmonument in den beiden Handlungsfeldern Ökologie und Erinnerungskultur zu gestalten. Dafür ist ein Gestaltungszeitraum erforderlich, in dem auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses (Drs. 6/2299 vom 11.07.2013) bestehende Lücke durch Maßnahmen der Flurneuordnung und des Flächentausches zu schließen und im Bereich der Erinnerungskultur ein Konzept erarbeitet und umgesetzt wird. Als geeignetes Instrument der Ausgestaltung des Naturmonumentes sind jeweils Pflege-, Entwicklungs- und Informationspläne zu nutzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unverzichtbar ist es, die Menschen vor Ort und das Parlament aktiv in die Gestaltung des Naturmonumentes einzubeziehen. Hierzu soll ein Fachbeirat gebildet werden, in dem neben kommunalen Gebietskörperschaften, den Akteuren vor Ort, die Opferverbände, Naturschutzverbände, Tourismusverbände und Kirchen vertreten sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da die Handlungsfelder Ökologie und Erinnerungskultur im Naturmonument Grünes Band und die jeweiligen Träger zwei unterschiedlichen Ressorts der Landesregierung zugeordnet sind, ist der Fachbeirat übergreifend vom Ministerpräsidenten zu berufen. Die Einbeziehung der Landesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur ist unverzichtbar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Gestaltungszeitraum ist eine kontinuierliche Einbeziehung und Mitwirkung des Parlamentes durch eine regelmäßige Befassung des Fachausschusses für Umwelt und des Fachausschusses für Kultur zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Naturmonument bedarf fachbezogener Trägerschaften, die durch bestehende und dafür prädestinierte Institution des Landes zu übernehmen sind. Die Aufgabe der Träger besteht in der Erarbeitung und Umsetzung der Pflege-, Entwicklungs- und Informationspläne. Gleichzeitig bilden sie den Rahmen örtliche Initiativen (Vereine, Museen usw.) in ihren Aktivitäten verlässlich zu unterstützen und zu begleiten. Für das Handlungsfeld Ökologie sollte das die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und für das Handlungsfeld Erinnerungskultur die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt sein. Zielsetzung und Form der Zusammenarbeit sind im Gesetz zu beschreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung wird aufgefordert, in beiden Handlungsfeldern eine der Bedeutung des Vorhabens angemessene finanzielle Ausstattung dauerhaft zu sichern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung sollte gebeten werden, über die schon früher erfolgte Sicherung eines Großteils des Grünen Bandes durch kostenfreie Übertragung von Grundstücken hinaus, einen dauerhaften Beitrag für Maßnahmen im Handlungsfeld Erinnerungskultur zu leisten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“ wollen wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Ort sichern und gestalten, der an das Leid der deutschen Teilung und die Freude der Öffnung einer unmenschlichen Grenze 1989 erinnert. Es geht uns darum, einen im Schatten des Sperrsystems entstandenen Naturraum als Biotopverbund und als Erinnerungslandschaft zu schützen und im Rahmen des Schutzzweckes gleichzeitig Regionalentwicklung, wie Natur- und Geschichtstourismus, und Wertschöpfung vor Ort zu ermöglichen. In der zügigen Ausweisung des deutsch-deutschen Radweges im Bereich Sachsen-Anhalt und Niedersachsen als Teil des europäischen Radwanderwegs 13 - Iron Curtain Trail (ICT) sehen wir in diesem Zusammenhang eine besonders dringliche Aufgabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Den Gestaltungsauftrag des „Gesetz zum Naturmonument Günes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ sehen wir als Angebot an Verbände, Vereine, Institutionen, Kirchen und Einzelpersonen zur Mitarbeit.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 03 Jul 2019 15:31:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T-1 Ä-2: Antrag zur Tagesordnung</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Antrag_zur_Tagesordnung-49646</link>
                        <author>Christoph Kassner (KV Dessau-Roßlau)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Antrag_zur_Tagesordnung-49646</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der TOP Debatte zum Dringlichkeitsantrag A-8 soll vor den TOP Grünes Band gezogen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Jul 2019 11:32:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T-1 Ä-1: Antrag zur Tagesordnung</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Antrag_zur_Tagesordnung-45440</link>
                        <author>Stephan Mertens, Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Antrag_zur_Tagesordnung-45440</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Multivisionsshow „Abenteuer Grünes Band. Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ soll am Ende des Parteitages gezeigt werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesparteitag ist mit seiner schon eingeplanten Länge von 7 Stunden eine Herausforderung für alle Delegierten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Politische Debatten und Abstimmungen erfordern Aufmerksamkeit und Konzentration über den gesamten Zeitraum. Das gilt umso mehr, da ganz am Ende sogar noch über Satzungsänderungen abgestimmt werden soll, die weitreichende Folgen für unseren Landesverband hätten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Deswegen halten wir es für zweckmäßig, die politischen Anträge und Debatten in den Vordergrund zu stellen und zeitlich so zu organisieren, daß die Delegierten diesen mit möglichst wenig akkumulierter Erschöpfung folgen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Multivisionsshow „Abenteuer Grünes Band“ ist sehr sehenswert. Sie enthält allerdings kaum politische Informationen, die uns Bündnisgrüne noch für die eigene Meinungsbildung fehlen könnten (das ist bei der CDU sicher anders). Deshalb ist die Multivisionsshow eher geeignet als schöner, entspannender Ausklang eines langen Parteitages. Zumindest für die, die dann noch da sind.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 02 Jul 2019 11:31:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B-1: Bewerbung Ralf Bohlander</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Bewerbung_Ralf_Bohlander-27811</link>
                        <author>Ralf Bohlander (KV Magdeburg)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Bewerbung_Ralf_Bohlander-27811</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Liebe Freundinnen, liebe Freunde,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich bin seit 2016 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen und gehöre dem KV Magdeburg an. Nach meinem Beitritt habe ich zunächst begonnen, mich in der LFG Soziales, Gesundheit und Arbeitsmarkt engagiert.<br>
Hier habe ich mich mit dem Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens aber auch mit dem neuen Kinderförderungsgesetz und mit Pflege im Quartier befasst. Im Rahmen meiner Arbeit über das Grundeinkommen habe ich geholfen, dass Netzwerk Grundeinkommen Sachsen-Anhalt, eine informelle Gruppe von Freunden und Unterstützern aufzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit Herbst 2018 bilde ich mit Reinhild Hugenroth das Sprecherteam der LFG Bildung, Kultur und Wissenschaft. Hier arbeite ich aktuell zu den Themen Schulsozialarbeit, frühkindliche Bildung und der Erzieherausbildung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beruflich komme ich aus dem pädagogischen Bereich. Studiert habe ich Lehramt an Realschule für Geschichte und Sozialkunde. Seitdem bin ich beruflich als Lehrer, in der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung und in der Erwachsenenbildung tätig gewesen. Aktuell arbeite ich als pädagogischer Mitarbeiter an einer kleinen privaten Sekundarschule in Schönebeck.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Politisch liegen mir Themen aus den Bereichen Bildung, Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit am Herzen. Im Landesvorstand möchte ich diesen Themenfeldern Gehör verschaffen und mich für eine grüne Politik stark machen, die sich nicht nur für Umweltschutz einsetzt sondern dabei auch und gerade die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft mitnehmen möchte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hier sehe ich auch einen Schlüssel zum Erfolg in Sachsen-Anhalt. Auch wenn die Kommunalwahlergebnisse Mut machen, sind wir hier doch noch weit von den Ergebnissen in anderen Bundesländern entfernt. Wenn wir unser sozialpolitisches Profil schärfen und in diesem Feld glaubwürdiger werden, werden uns auch hier mehr Menschen wählen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ich bitte euch, mir die Chance zu geben, diese Themen im Landevorstand zu vertreten und freue mich über eure Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Euer</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ralf Bohlander</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 11:41:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-6-Neu: Dem Flächenverbrauch Einhalt gebieten –  bebaute Flächen zum Klimaschutz nutzen</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12298</link>
                        <author>Miriam Matz (KV Saalekreis), Wolfgang Aldag (SV Halle), Henrik Helbig (SV Halle)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12298</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Intakte Böden sind eine entscheidende und zugleich zu wenig beachtete Lebensgrundlage. Unsere Böden dienen nicht nur dem Anbau von Kulturpflanzen, sondern sind Speicher und Filter für Wasser, Nährstoffe und auch Kohlenstoffdioxid (CO2). Der Boden schützt auf diese Weise unsere Atmosphäre und spielt damit eine zentrale Rolle für den Klimaschutz. Zugleich ist er vielfältiger Lebensraum für unzählige Bodenorganismen. Dennoch wird Boden durch Flächenversiegelung, Flächenverbrauch, Erosion und Verschmutzung in immer größerem Maße gefährdet und dauerhaft zerstört. Es gehört zu den wichtigsten ökologischen Herausforderungen der nächsten Jahre, dem Flächenverbrauch im Allgemeinen und dem Verbrauch natürlicher Böden im Besonderen in Sachsen-Anhalt Einhalt zu gebieten. Aufgrund einer rückläufigen Bevölkerung ist der Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude und Infrastruktur und ein Stopp der zunehmenden Flächenversiegelung in Sachsen-Anhalt möglich. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt wollen mit einem verbindlichen Stopp weiteren Flächenverbrauchs nicht in bestehende Rechte Privater eingreifen und gleichzeitig die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen erhalten. Dazu wollen wir ein intelligentes Flächenzertifikatesystem einführen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Netto-Null-Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn unsere Städte und Gemeinden mit im Boot sind. Die gesetzliche Begrenzung soll sich nur auf neue Planungen und solche außerhalb bestehender Ortslagen und Gewerbegebiete beziehen. Dort, wo jenseits bereits bestehenden Baurechts neue Vorhaben entstehen sollen, soll der Neuverbrauch künftig vollständig ausgeglichen werden. Weil das nicht immer vor Ort möglich ist und der Bedarf zu Neubau oder Rückbau landesweit sehr unterschiedlich ist, soll ein System von Flächenzertifikaten geschaffen werden. Über diese handelbaren Flächenzertifikate ermöglichen wir Kommunen, Landkreisen und dem Land bei konkretem Flächenbedarf zusätzlich den Kauf von Flächen anderer Kommunen, die diese nicht mehr benötigen. Wie ein vom Umweltbundesamt geleitetes Planspiel gezeigt hat, sind Flächenhandelssysteme in der Lage, den Flächenverbrauch effektiv zu verringern und verstärkt vom Außenbereich in den Innenbereich zu lenken. Das Konzept der Flächenzertifikate wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen unterstützt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen für Kompensationsmaßnahmen in Zukunft nur unter klar definierten Voraussetzungen herangezogen werden können. Neuversiegelungen natürlicher Böden sollen nur noch genehmigt werden, wenn jeweils eine gleich große Fläche im gleichen landschaftlichen Kontext entsiegelt und bodenfunktional aufgewertet bzw. renaturiertwird. Innerhalb von Orten und Städten streben wir jedoch einen Lückenschluss an. Im Sinne eines flächensparenden Bauens muss das Schutzgut Boden in der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt eine angemessene und fachlich valide Berücksichtigung finden. Zur Realisierung von sinnvollen Kompensationsmaßnahmen ist eine stärkere Nutzung des Katasters der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten zu realisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Graue Flächen in unseren Vorgärten artenfreundlich begrünen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anstatt steriler Kies- und Schotterflächen wollen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt Vorgärten mit artenreichen Pflanzungen, die nicht nur das Umgebungsbild bereichern, sondern auch Lebensraum für zahlreiche Insekten bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Klimaschutz und -anpassung auf unseren Dächern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kein Dach soll ungenutzt bleiben – denn auch dort kann ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Neubauten sollen künftig mit Photovoltaikanlagen, Neubauten mit Flachdächern mit Grünflächen versehen werden. Diese Regelung soll nicht nur Privatgebäude, sondern auch öffentliche Gebäude wie Kindertagesstätten und Schulen gelten. Die Landesregierung muss dabei mit gutem Beispiel vorangehen und die Gebäude des Landes schnellstmöglich mit Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung ausstatten. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie soll als Empfehlung eine Liste an Pflanzen erstellen, die sich für die Dachbegrünung besonders eignen und vogel-, sowie insektenfreundlich ist und dies in seine Öffentlichkeitsarbeit einbinden. Begrünte Dächer wirken der Aufheizung der Luft entgegen, steigern die innerörtliche Biodiversität und schaffen eine bessere Verdunstungsmöglichkeit für Regenwasser. Inwieweit eine Pflicht für Photovoltaikanlagen und Bepflanzung auch für bereits bestehende Gebäude eingeführt werden kann, muss durch das Ministerium rechtlich geprüft werden. In jedem Fall ist der Denkmalschutz zu wahren. Bereits bestehende Programme zur Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen unterstützen wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Neubaugebiete im Vorfeld an Klimafolgen anpassen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf kommunaler Ebene setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt dafür ein, dass vor dem Beschluss eines Neubaugebiets eine Klimafolgenanalyse erfolgt. Anhand dieser soll ersichtlich werden, wie ein Neubaugebiet das Klima der Umgebung verändert und ob es am geplanten Ort realisiert werden kann. Das Ziel ist, Lüftungskorridore zu erhalten oder zu entwickeln, wertvolle Böden zu bewahren und weitere Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen, um Neubaugebiete auf die Klimaveränderungen vorzubereiten. Zudem setzen wir uns auf kommunaler Ebene für kommunale Klimaschutzmanager*innen ein. Diese beraten unsere Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte, aber auch interessierte Bürger*innen in Fragen der Energieeffizienz, der Klimafolgenanpassung und dem Bauen. Außerdem sollte der*die Klimaschutzmanager*in den kommunalen Umweltausschüssen beratend zur Seite stehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 11:06:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-3-Neu: Änderung der Erstattungsordnung</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12297</link>
                        <author>Kreisvorstand Magdeburg (beschlossen am: 24.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12297</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Vorstand des KV Magdeburg beantragt, Buchstabe E der Erstattungsordnung von Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu ergänzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>5. (neu) Kinderbetreuungskosten </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>a) Um die Teilnahme an politischen Aktivitäten im Interesse von Bündnis90/ Die Grünen zu ermöglichen, können Kinderbetreuungskosten in tatsächlicher Höhe auf Antrag erstattet werden. Dies muss vorher beim entsprechenden Kreisverband bzw. dem Landesverband angemeldet werden. Soweit andere Parteigliederungen von Bündnis 90/ Die Grünen oder sachlich betroffene Dritte für eine Veranstaltung Kinderbetreuung anbieten, so ist dieses Angebot vorrangig in Anspruch zu nehmen.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>b) Es werden nur ordnungsgemäß abgerechnete Kosten erstattet. Das antragsstellende Mitglied muss dazu sicherstellen, dass bundesgesetzliche Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen eingehalten werden und eine gesetzeskonforme Anmeldung der beschäftigten Person erfolgt. Dies kann entweder durch den Abschluss eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses, welches bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zu melden ist, oder die Rechnung eines für Kinderbetreuung qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>c) Die für Kinderbetreuungskosten zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich im Haushaltsplan festgelegt. Für die Abrechnung wird ein gesondertes Abrechnungsformular zur Verfügung gestellt. </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der aktuelle Punkt 5 „weitere Aufwendungen“ wird zu Punkt 6.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Gleichstellung aller Menschen ist ein grundsätzliches Anliegen unserer Partei. Wir halten es dafür dringend geboten allen die politische Arbeit zu ermöglichen und damit vorhandene Potenziale unserer Partei nicht zu verschenken. Die Regelung soll bewusst nicht auf alleinerziehende Mütter oder Väter beschränkt werden, da auch in anderen dauerhaften oder temporären familiären Konstellationen die Betreuung von Kindern notwendig werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir bringen unseren Antrag F-3 in einer überarbeiteten und ergänzten Form als F-3 (neu) ein, um ihn zu konkretisieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 11:02:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>WO Ä-1: Änderungsantrag zur Wahlordnung </title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Aenderungsantrag_zur_Wahlordnung_-10261</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 27.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Aenderungsantrag_zur_Wahlordnung_-10261</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im § 1 der „Wahlordnung Landesparteitage“ wird ein neuer Absatz (6a) eingefügt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6a) Im Falle von Nachwahlen für vakante Positionen im Landesvorstand kann auf Beschluss des Landesparteitags von der Frist nach § 1 (6) abgewichen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Zum Zeitpunkt der Einladung zum Landesparteitag am 29.06.2019 war noch nicht bekannt, dass später ein Landesvorstandsmitglied zurücktreten wird. Somit konnte nicht zu Wahlen eingeladen werden. Es ist die Auffassung des Landesvorstandes, dass eine Nachwahl dennoch stattfinden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gleichwohl schlagen wir ein transparentes Verfahren vor. Eine Fristsetzung für die Einladung zu Wahlen findet sich nur in der Wahlordnung, diese kann aber zu Beginn eines jeden Landesparteitags geändert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher schlagen wir genau dieses vor - die Aufnahme einer Ausnahmeregelung für den vorliegenden Fall - ein Rücktritt nach der Einladungsfrist. Sollte eine solche Ausnahme nicht aufgenommen werden, bliebe im konkreten Fall der leere Vorstandsplatz für ein Jahr bis zum nächsten regulären Landesparteitag unbesetzt, denn dieser ist erst für den Sommer 2020 geplant.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 10:58:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-8: Zurück zur demokratischen Mitte!</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12295</link>
                        <author>Landesvorstand; Claudia Dalbert (SV Halle), Conny Lüddemann, Steffi Lemke (KV Dessau-Roßlau), Sebastian Striegel (KV Saalekreis (beschlossen am: 27.06.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12295</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3>- Dringlichkeitsantrag -</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Landtagswahl 2016 haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich in großer Einigkeit entschieden, in eine Koalition mit der SPD und der CDU in Sachsen-Anhalt einzutreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir taten das aus Gestaltungswillen und weil es mit den Partner*innen aus CDU und SPD gelungen ist, einen Koalitionsvertrag zu verhandeln, dessen Erfüllung Sachsen-Anhalt zukunftsfest machen kann. Einen Koalitionsvertrag, der Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit gibt und der ein respektvolles, sachorientiertes und faires Koalitionsklima definiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir traten in diese Koalition ein, um die gesellschaftliche Mitte zu stabilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen diese ungewöhnliche Koalition als Bündnis von Demokrat*innen, die den Rechtsextremen im Landtag von Sachsen-Anhalt und darüber hinaus gemeinsam keinen Raum geben. Wir sehen uns demokratischer Sacharbeit verpflichtet und wollten ein festes gemeinsames Bollwerk bilden, um die Demokratie zu schützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir haben in den inzwischen drei vergangenen Jahren erlebt, dass diese Koalition in ihrer politischen Breite eine Herausforderung für alle drei Partner ist. Vorhandenen Erfolge nach außen zu vermitteln, gelingt zu wenig. Nach wie vor sind wir aber der Überzeugung, dass dieses Bündnis unser Land voranbringen kann, wenn es gelingt, den Koalitionsvertrag mit all seinen Projekten umzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Abgeordnete der CDU haben in den vergangenen Jahren die Koalition der Mitte immer wieder verlassen, um mit der AfD zu stimmen. Sie haben sich damit an die Seite von Rechtsextremen gestellt. Seit dem Bekanntwerden der so genannten Denkschrift, die als Wahlanalyse zur Europa- und Landtagswahl von den beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag, Ulrich Thomas und Lars-Jörn Zimmer verfasst und durch deren Parl. Geschäftsführer Markus Kurze begrüßt wurde, sind wir erneut in großer Sorge um das Selbstverständnis des Koalitionspartners CDU.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Schrift öffnet nicht nur gedanklich den Weg zu einer Koalition mit der rechtsextremen AfD in nächster oder fernerer Zeit, sie formuliert auch größte inhaltliche Nähe zu Thesen dieser Partei und zur nationalsozialistischen Ideologie. Das gleiche Papier stellt größtmögliche inhaltliche Distanz zu uns und der SPD als Koalitionspartner her. Als bewusste Grenzüberschreitung muss der Satz aufgefasst werden, man müsse das „Soziale wieder mit dem nationalen versöhnen“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig stellt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lars-Jörn Zimmer, einer der beiden Autoren dieses Papiers, seine Abkehr von den formulierten Zielen des Koalitionsvertrages durch sein Auftreten für den Verein EnergieVernunft Mitteldeutschland e.V. dar. Das stellt den für die Bekämpfung der Klimakrise notwendigen Ausstieg aus der Braunkohle offensiv in Frage. Er setzt damit die Zukunft Sachsen-Anhalts aufs Spiel, weil ohne den Kohleausstieg auch nicht die rund 5 Milliarden Euro für den dringend notwendigen Strukturwandel ins Land kommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es erfüllt uns mit Sorge, dass bis heute aus den Reihen der Bundes- und Landes-CDU zwar sehr eindeutig eine Absage an Bündnisse mit der rechtsextremen AfD erfolgt sind, eine deutliche Distanzierung von der so genannten Denkschrift jedoch unterblieb.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es erfüllt uns mit Sorge, dass die Landtagsfraktion der CDU bisher gar nicht wahrnehmbar auf dieses Papier reagiert hat. Es erfüllt uns mit Sorge, wenn zwei von vier Mitgliedern des Fraktionsvorstandes unseres Koalitionspartners ein solches Papier verfassen, das die maximale innere Abkehr von der regierenden Koalition der Mitte und die Hinwendung zu einer Zusammenarbeit mit der rechtsextremen AfD formuliert. Und damit auch die Abkehr von den gemeinsamen demokratischen Zielen. Wenn ein drittes Mitglied dieses Fraktionsvorstandes die innere Abkehr von unserer Koalition durch eine Klimaleugner-Rede im Landtag unter Beweis stellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind in großer Sorge um das Selbstverständnis der CDU Fraktion als demokratisches Bollwerk gegen die Rechtsextremen im Landtag von Sachsen-Anhalt, weil wir wahrnehmen, dass dieses Selbstverständnis in der Denkschrift von der Hälfte des Fraktionsvorstandes vollkommen aufgegeben worden ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten von der CDU in Sachsen-Anhalt eine deutliche, vollständige und konsequente Distanzierung von dieser Denkschrift und ihren Inhalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die Landtagsfraktion der CDU in Sachsen-Anhalt auf, zu klären, wie die Kenia-Koalition fortgeführt werden soll, wenn dreiviertel ihres Fraktionsvorstandes ihren Fortbestand aktiv bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir stehen bereit diese Koalition fortzuführen für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt und zur gemeinsamen Verteidigung der Demokratie und ihrer Instrumente. Es braucht ein glaubwürdiges Signal des CDU-Landesverbandes und der CDU-Fraktion, damit dies gelingen kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 09:34:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-2: Einführung neues Gremium: Landesparteirat</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Einfuehrung_neues_Gremium_Landesparteirat-43629</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 29.05.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Einfuehrung_neues_Gremium_Landesparteirat-43629</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In die Satzung des Landesverbandes wird mit folgendem Inhalt ein neues Gremium aufgenommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Landesparteirat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Der Landesparteirat besteht aus</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>dem Landesvorstand</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Sachsen-Anhalt sowie deren parlamentarische*r Geschäftsführer*in</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Bundestagsabgeordneten von Sachsen-Anhalt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den Mitgliedern des Europaparlaments aus Sachsen-Anhalt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>den bündnisgrünen Mitgliedern der Landesregierung von Sachsen-Anhalt</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>der*dem Landesgeschäftsführer*in</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auf Beschluss des Landesparteirates können Gäste hinzugezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Der Landesparteirat berät den Landesvorstand strategisch. Er wird geleitet durch die Landesvorsitzenden. Er vernetzt die unterschiedlichen Ebenen der Landespartei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Der Landesparteirat tagt monatlich, außerdem auf Wunsch von fünf seiner Mitglieder oder des Landesvorstands.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Die Einladung erfolgt schriftlich. Die Einladungsfrist beträgt sieben Tage, sie kann in dringenden Fällen verkürzt werden. Der Landesparteirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist, darunter ein*e Vorsitzende*r. Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Der Landesparteirat gibt sich eine Geschäftsordnung.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit 2016 sind wir an der Landesregierung in Sachsen-Anhalt beteiligt. Bisher erfolgte die strategische Kommunikation über die großen grünen Linien in der Landespolitik in Sachsen-Anhalt durch ein informell aus den Koalitionsverhandlungen hervor gegangenes Gremium und dem parallel dazu arbeitenden Landesvorstand. Unbestreitbar sollten wir die gesammelte Erfahrung unserer Mandats- und Funktionsträger*innen und Regierungsmitglieder produktiv in die Arbeit des Landesverbandes einspeisen und nutzen. Diesen Schritt schlägt der Landesvorstand hiermit vor - als regelmäßig tagender beratender Landesparteirat.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Jun 2019 11:24:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S-1: Frischer Wind auf GRÜNEN Listen</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Frischer_Wind_auf_GRUeNEN_Listen-7537</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 28.05.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/Frischer_Wind_auf_GRUeNEN_Listen-7537</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In die Satzung des Landesverbandes wird in ‚§ 16 Wahlverfahren‘ ein neuer Absatz aufgenommen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der Aufstellung der Listen für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeweils einer von drei Listenplätzen mit einer*m Kandidat*in besetzt wird, die*der noch nicht dem zu wählenden Parlament angehört hat. Sollte kein*e solche Kandidat*in für den Platz kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir werden immer mehr – die BÜNDNISGRÜNE wachsen. Diese neuen Gesichter in unserer Mitte sollten auch eine realistische Chance und den Ansporn bekommen zeitnah für aussichtsreiche Plätze auf grünen Wahllisten zu kandidieren. Daher schlagen wir vor, eine verpflichtende Neuenquote für unsere Landtags- und Bundestagswahllisten einzuführen. Damit wollen wir zukünftig regelmäßig für eine Auffrischung der Riege unserer Mandatsträger*innen sorgen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Jun 2019 11:22:39 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-2: Änderung der Erstattungsordnung</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12091</link>
                        <author>Landesvorstand, Landesfinanzrat (beschlossen am: 28.05.2019)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12091</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Buchstabe E, Nr.3 der Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt ist wie folgt zu ändern:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>3. Übernachtungskosten</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>[neu]</em></strong><em> Erstattungsfähige Übernachtungskosten werden bis zu einem Betrag von höchsten 100,00 Euro für Großstädte, wie Berlin, Hamburg, München (mit über 1 Mio. Einwohner) und für das restliche Bundesgebiet 90,00 Euro pro Nacht mit Beleg erstattet.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>In begründeten Ausnahmefällen, die im Vorfeld zu beantragen sind, kann davon abgewichen werden.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Land Sachsen-Anhalt sollen sich aktiver am bundesweiten (Bsp. BAG´en) und landesweiten Austausch (Bsp. LFG´en) beteiligen. Das führt dazu, dass ein höheres finanzielles Aufkommen für Fahrten mit Übernachtungen für die einzelnen Kreis- aber auch den Landesverband anfallen. Aktuell ist keine Höchstgrenze für Hotelübernachtungen festgelegt. Um diesem Umstand verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, müssen die Kosten kalkulierbar bleiben. Eine bundesweite Recherche in den Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergab, dass viele Landesverbände eine Übernachtungskostendämpfung in ihren Erstattungsordnungen verankerten. Da aktuell vereinzelte Landesverbände darüber nachdenken, ihre bisherigen Hotelkostenobergrenze auf 90 Euro anzuheben, wird beantragt, bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen Anhalt ebenso eine Übernachtungskostenhöchstgrenze i.H.v. 100 Euro für Großstädte (über 1 Mio. Einwohner) und 90,00 Euro pro Nacht mit Beleg für das restliche Bundesgebiet, festzulegen. Die Großstädte sind bereits erheblich teurer als die vorgesehenen 90,00 €.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><em>Auszug aus der Erstattungsordnung</em></strong><em>: 3. Übernachtungsaufwendungen</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet. Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,- € pauschal erstattet werden. Für Mahlzeiten in der Hotelrechnung werden Kürzungen in Höhe von 20% der vollen Verpflegungsmehraufwandspauschale für das Frühstück (also 4,80 €) bzw. jeweils 40% (entsprechend jeweils 9,60 €) für ein Mittag- oder Abendessen vorgenommen. Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.</em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Jun 2019 11:21:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>F-1: Erhöhung der Mitgliederumlage an den Landesverband</title>
                        <link>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12090</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 03.11.2018)</author>
                        <guid>https://lpt2019lsa.antragsgruen.de/lpt2019lsa/motion/12090</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Beitragsabführungen der Kreisverbände an den Landesverband werden ab dem 01.01.2019 von 1,30 EUR pro Mitglied und Monat auf 2,00 EUR angehoben. Dazu wird die Finanzordnung des Landesverbandes wird mit Wirkung zum 01.01.2019 bis zu einer letztverbindlichen Entscheidung des nächsten Landesparteitages vorläufig wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>2.4 Für jedes Mitglied sind <strong>2,00</strong> € [statt 1,30 €] pro Monat, sowie der festgelegte Beitragsanteil für den Bundesverband, von den Kreisverbänden/Basisgruppen an den Landesverband anzuführen.</em></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gemeinsam Grün Gewinnen! Mit dem Haushaltsplan 2019 stellen wir die Weichen für unsere Aufstellung zur nächsten Landtagswahl. Wir sind in unserer zweiten Wahlperiode im Landtag und nun auch als Regierungspartei in der schönen, aber auch anspruchsvollen Situation, grüne Politik in unserem Bundesland umsetzen und erklären zu dürfen. Daran arbeiten die Mitglieder der Fraktion und unsere Ministerin Claudia unermüdlich. Auch wir als Landesverband und viele Kreisverbände sind aktiver als jemals zuvor. Wir sind so stark und so präsent wie nie zuvor. Aber beim nächsten Landtagswahlkampf werden wir da noch einmal eine ordentliche Schippe drauflegen müssen, um diese inhaltliche und personelle Stärke auch wieder ein starkes Wahlergebnis zu verwandeln. Wenn uns dies gelingt, dann profitieren wir davon alle, denn nur so können wir die Umwelt zu schützen, Benachteiligten zu helfen, gleiche Rechte für alle durchsetzen und den rechten Menschenfeind*innen in diesem Land die Stirn bieten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anforderungen an politische Akteur*innen, und an politische Kommunikation und Überzeugungsarbeit sind aber massiv gestiegen. Im Smartphone- und Social-Media-Zeitalter, in der Politik hoch beschleunigt, technisch aufwendig mit Videos kommuniziert werden muss, können wir uns die nötige teure Technik und Personalkapazität nur in der LGS leisten. Diese Investitionen haben wir in Verantwortung für unsere Partei getätigt, um nicht nur den Landesverband, sondern auch die Kreisverbände noch besser unterstützten zu können. Fotos, Flyer und Plakate, die die Kreisverbände früher selbst organisieren mussten, können nun mit einer Mail an die LGS zur Erledigung bestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hinzu kommt die aktivere Rolle des Landesverbandes in der Planung von Aktivitäten und Kampagnen im Alltag. Bei der Blumensamen-Verteilungs-Aktion zur Thematisierung des Bienensterbens im Mai 2018 beispielsweise gab es ein Veranstaltungskonzept ‚schlüsselfertig‘ inkl. finanziertem Material vom LV für die Kreisverbände. Diese konnten so schnell für alle gewinnbringende Veranstaltungen draus machen. In solchen Fällen profitieren die KVe ziemlich direkt von der konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Kraft des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aber diese neue Rolle, das Mehr an Anfragen, an Veranstaltungen, die nötigen größeren Räumlichkeiten und vieles mehr zehrt an unseren Reserven. Daher bitten wir euch um die vorbereitende Entscheidung, den Landesverband auch finanziell in die Lage zu versetzen, diese neue Verantwortung für die gesamte grüne Familie im Land wahrnehmen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>Hinweis: Dieser Antrag wurde bereits als H-2-Neu vorläufig auf dem Landesdelegiertenrat (Kleiner Parteitag) vom 03.11.2018 in Schönebeck angenommen und steht nun zur abschließenden Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Landesparteitags.</em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 07 Jun 2019 11:20:30 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>