Antrag: | Änderung der Erstattungsordnung |
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Antragsteller*in: | Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.06.2019, 11:00 |
F-2 Ä-1: Änderung der Erstattungsordnung
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen,
Buchstabe E Nr. 3 der Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt wird wie folgt geändert.
1. Die Überschrift wird geändert. „Übernachtungskosten“ statt „Übernachtungsaufwendungen“.
2. Es wird ein neuer Absatz 1 und ein neuer Absatz 2 vorangestellt. Die weiteren Absätze rücken nach hinten.
3. Satz 1 des alten Absatz 1 („Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet“) wird wegen Doppelung gestrichen
Buchstabe E Nr. 3 lautet dann:
3. Übernachtungskosten
[Absatz 1]
Erstattungsfähige Übernachtungskosten (ohne Frühstück) werden bis zu einem Betrag von höchsten 100,00 Euro für Großstädte, wie Berlin, Hamburg, München (mit über 1 Mio. Einwohner) und für das restliche Bundesgebiet 90,00 Euro pro Nacht mit Beleg erstattet.
[Absatz 2]
In begründeten Ausnahmefällen, die im Vorfeld zu beantragen sind, kann davon abgewichen werden.
[Absatz 3]
Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,- € pauschal erstattet werden. Das Frühstück kann bis maximal 15 Euro geltend gemacht werden.
[Absatz 4]
Ist das Frühstück pauschal im Übernachtungspreis enthalten, wird die Hotelrechnung um 4,80 Euro gekürzt. Für ein Mittag- bzw. Abendessen wird ein Betrag in Höhe von je 9,60 Euro abgezogen.
[Absatz 5]
Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.
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