Veranstaltung: | 41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 28.05.2019) |
Status: | Überweisung |
Eingereicht: | 07.06.2019, 11:22 |
S-1: Frischer Wind auf GRÜNEN Listen
Antragstext
In die Satzung des Landesverbandes wird in ‚§ 16 Wahlverfahren‘ ein neuer Absatz
aufgenommen:
Bei der Aufstellung der Listen für die Landtags- und Bundestagswahlen ist das
Wahlverfahren so zu gestalten, dass mindestens jeweils einer von drei
Listenplätzen mit einer*m Kandidat*in besetzt wird, die*der noch nicht dem zu
wählenden Parlament angehört hat. Sollte kein*e solche Kandidat*in für den Platz
kandidieren, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Vorgehen.
Begründung
Wir werden immer mehr – die BÜNDNISGRÜNE wachsen. Diese neuen Gesichter in unserer Mitte sollten auch eine realistische Chance und den Ansporn bekommen zeitnah für aussichtsreiche Plätze auf grünen Wahllisten zu kandidieren. Daher schlagen wir vor, eine verpflichtende Neuenquote für unsere Landtags- und Bundestagswahllisten einzuführen. Damit wollen wir zukünftig regelmäßig für eine Auffrischung der Riege unserer Mandatsträger*innen sorgen.
Änderungsanträge
- S-1 - Ä-1-Neu (Marcus Geiger (Dessau-Rosslau KV), Überweisung)
- S-1 Ä-2 (Rebecca Kutz (Magdeburg KV), Überweisung)
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