Veranstaltung: | 41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT |
Beschlossen am: | 29.06.2019 |
Eingereicht: | 03.07.2019, 16:00 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung der Erstattungsordnung: Begrenzung Hotelkosten
Beschlusstext
Buchstabe E Nr. 3 der Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-
Anhalt wird wie folgt geändert.
1. Die Überschrift wird geändert. „Übernachtungskosten“ statt
„Übernachtungsaufwendungen“.
2. Es wird ein neuer Absatz 1 und ein neuer Absatz 2 vorangestellt. Die weiteren
Absätze rücken nach hinten.
3. Satz 1 des alten Absatz 1 („Übernachtungskosten werden nach Beleg erstattet“)
wird wegen Doppelung gestrichen
Buchstabe E Nr. 3 lautet dann:
3. Übernachtungskosten
[Absatz 1]
Erstattungsfähige Übernachtungskosten (ohne Frühstück) werden bis zu einem
Betrag von höchsten 100,00 Euro für Großstädte, wie Berlin, Hamburg, München
(mit über 1 Mio. Einwohner) und für das restliche Bundesgebiet 90,00 Euro pro
Nacht mit Beleg erstattet.
[Absatz 2]
In begründeten Ausnahmefällen, die im Vorfeld zu beantragen sind, kann davon
abgewichen werden.
[Absatz 3]
Ohne Beleg können Übernachtungsaufwendungen mit maximal 20,- € pauschal
erstattet werden. Das Frühstück kann bis maximal 15 Euro geltend gemacht werden.
[Absatz 4]
Ist das Frühstück pauschal im Übernachtungspreis enthalten, wird die
Hotelrechnung um 4,80 Euro gekürzt. Für ein Mittag- bzw. Abendessen wird ein
Betrag in Höhe von je 9,60 Euro abgezogen.
[Absatz 5]
Bei Auslandsdienstreisen erfolgt die Erstattung entsprechend der jeweiligen
steuerlichen Ländergruppeneinteilung pauschal oder nach Beleg.