Veranstaltung: | 41. Landesparteitag Magdeburg 29. Juni 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT |
Beschlossen am: | 29.06.2019 |
Eingereicht: | 03.07.2019, 16:03 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Änderung der Erstattungsordnung: Kinderbetreuungskosten
Beschlusstext
Buchstabe E der Erstattungsordnung von Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt wird
wie folgt ergänzt:
5. (neu) Kinderbetreuungskosten
a) Um die Teilnahme an politischen Aktivitäten im Interesse von Bündnis90/ Die
Grünen zu ermöglichen, können Kinderbetreuungskosten in tatsächlicher Höhe auf
Antrag erstattet werden. Dies muss vorher beim entsprechenden Kreisverband bzw.
dem Landesverband angemeldet werden. Soweit andere Parteigliederungen von
Bündnis 90/ Die Grünen oder sachlich betroffene Dritte für eine Veranstaltung
Kinderbetreuung anbieten, so ist dieses Angebot vorrangig in Anspruch zu nehmen.
b) Es werden nur ordnungsgemäß abgerechnete Kosten erstattet. Das
antragsstellende Mitglied muss dazu sicherstellen, dass bundesgesetzliche
Bestimmungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen eingehalten werden und
eine gesetzeskonforme Anmeldung der beschäftigten Person erfolgt. Dies kann
beispielsweise durch den Abschluss eines geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisses, welches bei der Minijob-Zentrale der
Bundesknappschaft zu melden ist, oder die Rechnung eines für Kinderbetreuung
qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen sichergestellt werden.
c) Die für Kinderbetreuungskosten zur Verfügung stehenden Mittel werden jährlich
im Haushaltsplan festgelegt. Für die Abrechnung wird ein gesondertes
Abrechnungsformular zur Verfügung gestellt.
Der aktuelle Punkt 5 „weitere Aufwendungen“ wird zu Punkt 6.